Sachverständiger für Gefahrenmeldeanlagen
/

EMV-Analyse und -Planung Überspannungsschutz Blitzschutz



Privatgutachten sind Gutachten, die ich als zertifizierter Sachverständiger für private Auftraggeber erstelle.

Privatgutachten nennt man häufig auch:

· Parteigutachten oder
· außergerichtliche Gutachten


Private Auftraggeber sind jedoch nicht nur Privatpersonen im allgemeinen Sprachsinn, sondern der Kreis der möglichen Auftraggeber bezieht sich auf den gesamten außergerichtlichen Bereich.

So sind mögliche Auftraggeber:

· Privatpersonen
· Rechtsanwälte
· Unternehmen
· Versicherungen
· Banken
· Gesellschaftliche Institutionen
· Parteien/Gewerkschaften
· Behörden

Die Zielsetzung eines Privatgutachtens besteht in der fachlichen Beratung des Privatauftraggebers, bewahren vor unbedachten Schritten und gegebenenfalls Hilfe zur Entscheidungsfindung über weiteres Vorgehen.


Weiterhin soll die fachlich korrekte Klärung von Meinungsverschiedenheiten bereits im außergerichtlichen Bereich erfolgen, strittige Sachverhalte können von emotionaler Ebene in die Bahnen eine sachgerechte Auseinandersetzung gelenkt werden, auch um unsere Gerichte zu entlasten. Hierzu dienen auch die sogenannten Schiedsgutachten.

Wenn eine außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, kann ein Gutachten als sogenanntes Parteigutachten vor Gericht Ihre Ansprüche wegen mangelhafter Leistung oder auch auf Zahlung des vereinbarten Preises nach ordnungsgemäßer Handwerkerleistung belegen. Es kann auch in ein Verfahren eingebracht werden, um Aussagen eines gerichtlichen Gutachtens zu widerlegen, also quasi als fachlicher Gegenpol zum Gerichtsgutachten